Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - B2B

§1 Geltungsbereich

    1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
    2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB i. V. m. § 14 BGB.
    4. Sofern eine laufende Geschäftsbeziehung mit dem Kunden besteht, gelten unsere Verkaufsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäfte mit diesem Kunden.

§2 Angebot – Angebotsunterlagen

    1. Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3 Preise – Zahlungsbedingungen

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise und Tariffrachten „ab Werk“. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
    2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen enthalten; sie wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe gesondert ausgewiesen.
    3. Die Höhe des gewährten Skontos wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
    4. Frankopreise gelten vorbehaltlich der Richtigkeit der zugrunde gelegten Frachtentermine und Frachttarife. Zwischenzeitliche Frachterhöhungen gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen uns zur entsprechenden Berichtigung.
    5. Frankopreise basieren, soweit nicht anders vereinbart, auf der Möglichkeit der Lieferung in vollen Ladungen der günstigsten Tarifklasse bzw. Schiffsgröße unserer Wahl.
    6. Bei Baustellenlieferung muss die Abladestelle durch normale LKWs mit eigener Kraft gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt behindert, erfolgt die Entladung an der nächstgelegenen, ungehindert erreichbaren Stelle.
    7. Die Entladung hat unverzüglich nach Ankunft mit geeigneten Mitteln zu erfolgen. Wartezeiten und Frachtzuschläge gehen zu Lasten des Kunden.
    8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln über die Folgen des Zahlungsverzugs.
    9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur bei rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen zu. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§4 Lieferzeit

    1. Der Beginn der Lieferzeit setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus.
    2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
    3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
    4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so können wir Ersatz des dadurch entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
    5. In den Fällen des Abs. 4 geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.
    6. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der zugrunde liegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder § 376 HGB ist.
    7. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung; bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
    8. Gleiches gilt bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
    9. Weitere gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

§5 Gefahrenübergang – Erfüllungsort

    1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ oder „ab Verladestelle“.
    2. Mit Übergabe der Ware an den Frachtführer gilt die Lieferung als erfüllt, und die Gefahr geht auf den Kunden über.

§6 Mängelhaftung

    1. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
    2. Bruch und Schwund in handelsüblichen Mengen sind nicht zu beanstanden.
    3. Liegt ein Mangel vor, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung) berechtigt. Dabei tragen wir die hierfür erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
    4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Rücktritt oder Minderung verlangen.
    5. Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt; in diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
    6. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
    7. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang.
    9. Eine Garantie im Rechtssinne wird nicht gewährt.

§7 Gesamthaftung

    1. Eine weitergehende Haftung als in § 6 vorgesehen ist ausgeschlossen, unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs.
    2. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz nutzloser Aufwendungen.
    3. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 Eigentumsvorbehalt

    1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Auftrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt. Die Rücknahme gilt als Rücktritt vom Vertrag.
    2. Der Kunde hat uns bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht zur Kostenerstattung in der Lage ist, haftet der Kunde.
    3. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrags (einschließlich MwSt.) ab. Die Einziehung der Forderungen bleibt dem Kunden gestattet, solange kein Zahlungsverzug oder Insolvenzverfahren droht.
    4. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für uns. Bei Verarbeitung mit fremden Gegenständen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Warenwerts.
    5. Gleiches gilt bei untrennbarer Vermischung. Erfolgt die Vermischung so, dass die Sache des Kunden Hauptsache ist, überträgt er uns Miteigentum im Verhältnis der Werte.
    6. Forderungen, die durch Verbindung der Ware mit einem Grundstück entstehen, tritt der Kunde ebenfalls an uns ab.
    7. Wir verpflichten uns, Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9 Gerichtsstand – Erfüllungsort

    1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundsprozesse. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.